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Externe Beauftragte

VISTRA stellt mit qualifizierten Mitarbeitern Externe Beauftragte

Aufgrund rechtlicher Vorgaben müssen viele Betriebe gesetzlich geforderte Beauftragte benennen. Die Beauftragten müssen speziell qualifiziert sein und durch regelmäßige Schulungen ihr Wissen auf dem neuesten Stand halten sowie über Veränderungen der gesetzlichen Situation informiert sein. Für jedes eingeführte, betriebliche Managementsystem in den Bereichen Qualität, Umwelt, Arbeitssicherheit und Energie werden Beauftragte gefordert.

Das Ingenieurbüro VISTRA stellt mit seinen qualifizierten Mitarbeitern Beauftragte Ihrem Unternehmen längerfristig oder interimsmäßig zur Seite. Die entscheidenden Vorteile für Ihr Unternehmen sind, dass Sie jederzeit gesetzeskonform aufgestellt sind und Sie sich in Ihrem Hause freie Kapazitäten schaffen.

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Zusätzlich zur Aufgabe, die Qualitätspolitik des Unternehmens in die Organisation zu implementieren und darauf zu achten, dass sie auf allen Ebenen der Organisation verstanden und beachtet wird, obliegen dem QMB folgende Aufgabenstellungen:

  • Pflege des QM-Systems

  • Einhaltung der Forderungen nach DIN ISO EN 9001, ISO TS 16949, IRIS, DIN EN 13485 und VDA

  • Qualitätsschulung

  • Pflege der Managementdokumentation

  • Verbesserung von Qualitätsmethoden und Verfahren

  • Überprüfung des Systems

  • Entwicklung und Koordination von bereichsspezifischen Qualitätsfürderprogrammen

  • fachliche Vertretung der Geschäftsleitung in Qualitätsfragen

Qualitätsmanagementbeauftragter, QMB

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Zusätzlich zur Aufgabe, die Umweltpolitik des Unternehmens in die Organisation zu implementieren und darauf zu achten, dass sie auf allen Ebenen der Organisation verstanden und befolgt wird, obliegen ihm folgende Aufgabenstellungen:

  • Übernahme der Leitung, Organisation und Überwachung des Umweltmanagements

  • Überprüfen der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Betrieb

  • Kontaktperson zu Behörden, führt Schriftverkehr und reicht Genehmigungsanträge ein

  • Regelmäßige Kontrollen im Betrieb

  • Unterbreiten von Verbesserungsvorschlägen

  • Aufklären der Mitarbeiter über schädliche Umwelteinwirkungen

  • Erstellen des Jahresberichts

Umweltmanagementbeauftragter, UMB

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Zusätzlich zur Aufgabe, die Energiepolitik des Unternehmens in die Organisation zu implementieren und darauf zu achten, dass sie auf allen Ebenen der Organisation verstanden und befolgt wird, obliegen dem Energiemanager folgende Aufgabenstellungen:

  • Übernahme der Leitung, Organisation und Überwachung des Energiemanagementsystems

  • Überprüfen der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Betrieb

  • Kontaktperson zu Behörden, führt Schriftverkehr und reicht Genehmigungsanträge ein

  • Regelmäßige Kontrollen im Betrieb

  • Leitung des Energieteams

  • Überwachung des Energieprogramms und Verbesserung der Energieeffizienz des Unternehmens

  • Unterbreiten von Verbesserungsvorschlägen

  • Aufklären des Führungskreises über Energieaspekte

  • Erstellen des Jahresberichts

Energiemanager, EM

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Zusätzlich zur Aufgabe, die Arbeitsschutzpolitik des Unternehmens in die Organisation zu implementieren und darauf zu achten, dass sie auf allen Ebenen der Organisation verstanden und befolgt wird, obliegen ihm folgende Aufgabenstellungen:

  • Übernahme der Leitung, Organisation und Überwachung des Arbeitssicherheitsmanagementsystems

  • Überprüfen der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Betrieb

  • Kontaktperson zu Berufsgenossenschaften

  • Regelmäßige Kontrollen im Betrieb

  • Unterbreiten von verbesserungsvorschlägen

  • Durchführung von ASA-Sitzungen (Arbeitssicherheitsausschusssitzungen)

  • Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilung 

  • Durchführung von Unfallursachenanalysen

  • Erstellen des Jahresberichts

Arbeitssicherheitsmanagementbeauftragter, AMB

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Zusätzlich zur Aufgabe, die Arbeitsschutzpolitik des Unternehmens in die Organisation zu implementieren und darauf zu achten, dass sie auf allen Ebenen der Organisation verstanden und befolgt wird, obliegen ihm folgende Aufgabenstellungen:

  • Übernahme der Leitung, Organisation und Überwachung des Arbeitssicherheitsmanagementsystems

  • Überprüfen der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Betrieb

  • Kontaktperson zu Berufsgenossenschaften

  • Regelmäßige Kontrollen im Betrieb

  • Unterbreiten von verbesserungsvorschlägen

  • Durchführung von ASA-Sitzungen (Arbeitssicherheitsausschusssitzungen)

  • Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilung 

  • Durchführung von Unfallursachenanalysen

  • Erstellen des Jahresberichts

Sicherheitsfachkraft, SIFA

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Unternehmer und Inhaber müssen dann einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, wenn sie an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind.

Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten:

  • Durchführung von jährlichen Gefahrgutaudits

  • Schulungen der beauftragten Personen

  • Erstellung des Jahresberichts

  • Ansprechpartner bei Gefahrgutunfällen

Gefahrgutbeauftragter

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Abfallbeauftragter: § 59 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz):

Es sind Abfallbeauftragte zu bestellen:

  • nach 4. BlmSchV genehmigungspflichtige Anlagen,

  • Anlagen, in denen regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen,

  • ortsfeste Sortier-, Verwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen sowie

  • Abfallbesitzer, die Abfälle freiwillig oder aufgrund von Rechtsverordnungen zurücknehmen, falls Probleme hinsichtlich oder ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung oder umweltverträglichen Beseitigung verursacht werden.

Abfallbeauftragter

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Der § 53 BlmSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) legt fest, dass die Betreiber genehmungsbedürftiger Anlagen einen Immissionsschutzbeauftragten zu bestellen haben, wenn dies erforderlich ist aufgrund

  • der Anlagenemissionen

  • technischer Probleme bei der Emissionsbegrenzung oder 

  • der Eignung der Erzeugnisse, bei bestimmungsgemäßer Verwendung schädliche Umweltauswirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder Erschütterungen hervorzurufen

Diese Bestimmung wird durch die Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BlmSchV) konkretisiert. Im Anhang I dieser Verordnung werden diejenigen Anlagenarten aufgezählt, für die ein Immissionsschutzbeauftragter erforderlich ist.

Immissionsschutzbeauftragter

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Aufgaben:

  • Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben von BDSG und EU - DSGVO

  • Verbesserung des betrieblichen Datenschutzes, Integration in das Managementsystem durch Erweiterung der Systemdokumentation

  • Hinwirken auf Einhalten der Datenschutzbestimmungen

  • Überwachung der Datenverarbeitung 

  • Führen des Verfahrensverzeichnisses

  • Durchführen von Vorabkontrollen und Risikobewertung

  • Schulung der Mitarbeiter zu geltenden Vorschriften und besondere Erfordernissen

  • Ansprechpartner für Geschäftsleitung, Personalvertretung, Mitarbeiter

  • Aufbau eines IT - Sicherheitsmanagementsystems nach ISO 27001

  • Umstellung und Integration der Anforderungen der EU-DSGVO in den betrieblichen Datenschutz

Datenschutzbeauftragter gem. §§ 4 f und 4 g Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und EU - DSGVO

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gehört bei der Einführung von Integrierten Managementsystemen und der Begleitung bis zur

Zertifizierung zu den führenden Dienstleistern.

Lassen Sie sich von uns beraten.

Ihr Kontakt zu uns: Kontaktformular

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