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Energieaudit nach EN 16247-1

Re-Audit bis Dezember 2023

Das Energieaudit DIN EN 16247-1 ist seit 2015 für betroffene Unternehmen verpflichtend.

Alle Firmen, sowohl das produzierende als auch das nicht produzierende Gewerbe (wie Dienstleister, Handel, Banken, Gesundheitswesen, etc.), sind betroffen.

Das Unternehmen muss das Audit alle vier Jahre wiederholen.

Wenn kein Auditnachweis besteht, können empfindliche Bußgelder von bis zu 50.000 € erteilt werden.

Wer muss was tun? 

Das Unternehmen muss:

  1. Energieaudits nach EN 16247-1 durchführen.

  2. Die Audits müssen von qualifizierten Fachexperten abgenommen werden

  3. Die Audits müssen alle vier Jahre wiederholt werden

oder

ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder validiertes Umweltmanagementsystem nach EMAS eingeführt haben.

Wer ist nicht betroffen?


KMU sind Unternehmen im Sinne der 2003/361/EG, Artikel 2: Für die Einstufung eines Unternehmens als KMU (Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen oder Mittleres Unternehmen) ist Anzahl der Mitarbeiter und entweder der Umsatz oder die Bilanzsumme ausschlaggebend.

Größenklasse

Mitarbeiterzahl:
Jahresarbeitseinheit (JAE)

Jahresumsatz

Oder Jahresbilanzsumme

Kleinstunternehmen

< 10

< oder gleich 2 Mio EUR

< oder gleich 2 Mio EUR

Kleinunternehmen

< 50

< oder gleich 10 Mio EUR

< oder gleich 10 Mio EUR

Mittleres Unternehmen

< 250

< oder gleich 50 Mio EUR

< oder gleich 43 Mio EUR

Diese Werte gelten nur für völlig eigenständige Unternehmen (oder bei Beteiligungen: weniger als 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte)

Wer darf die Energieaudits nach EN 16247-1 durchführen?


Nach § 8a des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) muss das Energieaudit unabhängig von unternehmensinternen Personen oder von extern beauftragten Personen durchgeführt werden.

Wie weist man die Audit / Anforderungen nach?


Der Nachweis der Durchführung eines Energieaudits nach EN 16247-1 erfolgt über eine Bestätigung eines Energieauditors.
Sonst kann der Nachweis mit einem ISO 50001 Zertifikat oder einer EMAS-Eintragung erfolgen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wird dazu Stichprobenkontrollen durchführen. Es ist kein formales Testierungs- bzw. Zertifizierungsverfahren vorgeschrieben.

EnMS nach ISO 50001
Energieaudit nach EN 16247

gehört bei der Einführung von Integrierten Managementsystemen und der Begleitung bis zur

Zertifizierung zu den führenden Dienstleistern.

Lassen Sie sich von uns beraten.

Ihr Kontakt zu uns: Kontaktformular

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