Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD
Unternehmen, welche zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD verpflichtet sind (siehe Abbildung), müssen die Anforderungen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erfüllen und anhand dieser eine sogenannte Nachhaltigkeitserklärung im Lagebericht ergänzen
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CSRD
Die ESRS orientieren sich an den 17 SDGs (Sustainable Development Goals) der EU und legen die zu betrachtenden Themengebiete für die Nachhaltigkeitserklärung fest. Diese sind:
Umwelt
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E1 Klimawandel
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E2 Umweltverschmutzung
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E3 Wasser- und Meeresressourcen
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E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
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E5 Kreislaufwirtschaft
Soziales
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S1 Eigene Belegschaft
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S2 Arbeitskräfte in der Werschöpfungskette
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S3 Betroffene Gemeinschaften
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S4 Verbraucher und Endnutzer
Governance
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G1 Unternehmenspolitik
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