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Änderungen im Energieeffizienzgesetz vom Januar 2024

Forderungen aus dem Energieeffizienzgesetz – Stichworte VALERI - Abwärme

 

Zum 01.01.2024 trat das neue Energieeffizienzgesetz und zum 16.10.2023 das GEG (Gebäudeenergiegesetz) in Kraft.

 

Aus diesen gesetzlichen Vorgaben resultieren Forderungen die zum Teil bis Ende des Jahres umgesetzt sein müssen - bei Nichteinhaltung kann ein Bußgeld in Höhe bis zu 50.000 € festgesetzt werden.

 

Gesetzliche Forderungen:

  • Unternehmen die ein Gesamtenergieverbrauch vom > 2,5 GWh haben müssen bis 31.12.2024 sämtliche Abwärmepotenziale erfassen, berechnen und in die Datenbank der BfEE eingetragen haben. (§16/17 EnEfG)

  • Unternehmen die ein Gesamtenergieverbrauch vom > 7,5 GWh haben müssen bis 18.07.2025 ein zertifiziertes Energiemanagement nach ISO 50001 oder Umweltmanagement nach EMAS zertifiziert haben. (§8 EnEfG)

  • Bewertung der Maßnahmen aus dem letzten Energieaudit nach DIN EN 17463 (VALERI) bei einem Gesamtenergieverbrauch >2,5 GWh sowie Bestätigung durch einen zugelassenen Energieauditor. (§9 EnEfG)

  • Spezielle Vorgaben für Rechenzentren (§11/12 EnEfG)

  • Vorgaben an die Gebäudeautomation (§ 71a GEG)

 

Wir unterstützen Sie zu allen genannten Forderungen. Lassen Sie uns in einem kurzem Teams Meeting klären, wie wir gemeinsam die Forderungen umsetzen – wir erstellen Ihnen dann detaillierte Angebote.

 

Fordern Sie einen Termin an (Kontaktformular).

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